Wasser, Strom u. Heizung sind im Mietpreis enthalten.
Nebenkosten freigestellt:
Bettwäsche: 5,- EUR pro Bett, Endreinigung: 25,- EUR (bei Buchungen unter sieben Tagen) Waschmaschine und Trockner pro Gang 3,- EUR.
| Saisonzeiten | Saison A | Saison B | Saison C |
|
Anreise 15 Uhr Abreise 10 Uhr |
07.01.-30.04. 01.11.-24.12. |
01.05.-09.07. 01.09.-31.10. 25.12.-06.01. |
10.07.-31.08.09 |
|
Reetfleet unten (ca. 90 qm) |
60,- EUR | 75,- EUR | 95,- EUR |
|
Reetfleet oben links (ca. 45 qm) |
45,- EUR | 55,- EUR | 75,- EUR |
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Reetfleet oben rechts (ca. 35 qm) |
35,- EUR | 45,- EUR | 60,- EUR |
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Gästehaus Hansen (ca. 60 qm) |
40,- EUR | 50,- EUR | 65,- EUR |
Preise für Kur- und Gästekarten in Tönning
Die Tageskurkarte wird in fast allen Nord- und Ostseebädern anerkannt
Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthaltes, höchstens mit dem Satz der vollen Jahreskurabgabe, erhoben. Ankunfts- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Bemessungsgrundlage für An- und Abreisetag ist der Tagessatz für den Ankunftstag. Die Kurabgabe beträgt je Tag einschließlich Mehrwertsteuer in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September
a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 1,50 €
b) für Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 0,70 €
in der Zeit vom 01. April bis 14. Mai sowie vom 01. Oktober bis 31. Oktober
a) für jede erwachsene Person ( Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 1,00 €
b) für Schüler und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage des Ausweises) 0,60 €
Dem Gast steht es frei, anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe zu zahlen, die
a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 33,60 €
b) für Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 15,40 €
beträgt.
Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurabgabe nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe erhoben.
Vergünstigungen und Sonderregelungen Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 50 % und mehr nachweisen, wird die Kurabgabe auf 50 % ermäßigt; dies gilt auch für eine erforderliche Begleitperson.
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